Geschichte

Tradition der Schützenvereine

Vom mittelalterlichen Ursprung bis zur modernen Sportorganisation — die Geschichte des deutschen Schützenwesens.

Ursprünge im Mittelalter

Der Schützenverein in seiner heutigen Form entstand im frühen 19. Jahrhundert im Gefolge der napoleonischen Kriege. Seinen Ursprung hat er jedoch in mittelalterlichen Städten — so etwa in der Karlsschützengilde in Aachen und den Nürnberger Schützengesellschaften. Älteste urkundliche Erwähnungen von Schützengilden stammen aus dem Jahr 1139 aus Gymnich und 1190 aus Düsseldorf.

Die Mitglieder bestanden zunächst vielfach aus Kriegsveteranen der freiwilligen Heeresverbände. Neben gesellschaftlichen und sozialen Aspekten kamen den Schützenvereinen lange Zeit auch politische Funktionen zu.

Politische Bedeutung im Vormärz

Im Vormärz (1815–1848) wurden die Schützenvereine zu wesentlichen Trägern nationaldemokratischer Opposition gegenüber der einzelstaatlichen Fürstenherrschaft und blieben dies bis weit in die Gründerzeit hinein.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach der Kapitulation der Wehrmacht verboten die Alliierten die Schützenvereine als uniformierte Waffenträger zunächst vollständig. Erst Anfang der 1950er-Jahre wurden sie in der alten Bundesrepublik wieder zugelassen. In der DDR blieben sie untersagt — der Schießsport wurde in den staatlichen Sportorganisationen DTSB und GST betrieben.

In den neuen Bundesländern erfolgten ab Anfang 1990 Wiedergründungen alter Vereine. Die lange Unterbrechung führte allerdings bis heute zu einer schwächeren Ausprägung in der Organisations- und Mitgliederstruktur als in den meisten alten Bundesländern.

Moderne Sportorganisation

In der Folge entwickelten sich die Schützenvereine zunehmend auch zu Sportvereinen. Der Deutsche Schützenbund organisierte sich erfolgreich in den entsprechenden internationalen Dachverbänden und entwickelte sich zur sicheren Medaillenbank bei Olympischen Spielen.

Außerdem übernahm er maßgeblich die Ermöglichung und Beaufsichtigung eines geregelten sportlichen Schießbetriebes nach dem Waffengesetz.

Quelle: Auszüge aus Wikipedia